Helmhold Infrastructure schliesst eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ("AVV") mit Kunden ab, bei denen dies nach geltendem Datenschutzrecht erforderlich ist.
Eine AVV gilt nur dann, wenn Helmhold Infrastructure im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet.
Die AVV:
Die AVV wird im Rahmen des Vertragsabschlussprozesses bereitgestellt.
Für Fragen zum Datenschutz oder zu AVVs wenden Sie sich bitte an [email protected].